Übertretungen der Straßenverkehrsordnung oder sonstiger Verwaltungsbestimmungen, wie beispielsweise Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, Fahren unter Alkoholisierung oder Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung haben regelmäßig Verwaltungsstrafverfahren zur Folge, welche zu empfindlichen Strafen oder zu sonstigen erheblichen Einschränkungen in der Lebensgestaltung (z. B. bei Führerscheinentzug) führen können. Auch können Verstöße gegen das Verkehrsrecht ein gerichtliches Strafverfahren und/oder ein sog. Zivilverfahren zur Folge haben. Bei einem Strafverfahren drohen Geld- und Freiheitsstrafen, während bei einem Zivilverfahren ein Urteil hinsichtlich der Ansprüche der geschädigten Personen aufgrund von Verletzungen und Sachschäden ergeht. Sollten Sie daher an einem Verkehrsunfall beteiligt gewesen sein, ist jedenfalls eine umgehende Kontaktaufnahme mit einem Rechtsvertreter aufzunehmen, um diese Nachteile abzuwenden oder aber diese so gering wie möglich zu halten.
Ich berate und vertrete Sie dabei gerne.