Klage – Gerichtsverhandlung – Urteil
Nicht immer ist eine außergerichtliche Streitbeilegung möglich. Ist die Einleitung eines Gerichtsverfahrens unumgänglich, bedarf es individueller Lösungen und effizienter Durchsetzung eines Rechts. Erst wenn der gesamte rechtserhebliche Sachverhalt samt Beweismitteln zur Verfügung steht, lassen sich Risiken und Chancen eines Prozesses abwägen, welche als Grundlage der Entscheidung für diesen Schritt dient. Auch können neue Erkenntnisse oder Beweise in einem bereits anhängigen Verfahren eine kompetente rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung notwendig wird.
Ich berate und vertrete Sie dabei gerne.